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Anstaltsleitung:
Für jede Anstalt wird ein Beamter des höheren Dienstes, in der Mehrzahl sind dies Juristen, zum hauptamtlichen Leiter bestellt. Er vertritt die Anstalt nach Außen und trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug. Das bedeutet in der Praxis, dass der Anstaltleiter täglich zahlreiche Entscheidungen der unterschiedlichsten Qualität zu fällen hat. Sie betreffen die Behandlung des einzelnen Gefangenen ebenso wie die Diensteinteilung, Einkäufe, Bauangelegenheiten und Verwaltungsfragen. Allerdings werden die einen Gefangenen betreffenden Entscheidungen unter Einbeziehung aller Bediensteten getroffen, die täglich mit diesem Gefangenen in Kontakt sind. Regelungen, die nur die Wohn- und Behandlungsgruppe betreffen, fallen in die Zuständigkeit der dort tätigen Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Sozialdienstes.