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Anstaltsbeiräte der Justizvollzugsanstalt Heimsheim

Nach dem Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg (JVollzGB) sind bei den Justizvollzugsanstalten Anstaltsbeiräte zu bilden. Die Mitglieder wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung des Gefangenen nach der Entlassung.
Die Mitglieder des Anstaltsbeirates werden für die Dauer von drei Jahren vom Justizministerium Baden-Württemberg bestellt, wobei die Bestellung aus einer Vorschlagsliste erfolgt.

Aufgaben:

  • Wahrnehmung der Belange sowohl der Bediensteten wie auch der Inhaftierten
  • Unterstützung der JVA durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Strafvollzugs
  • Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei der Betreuung der Inhaftierten
  • Hilfe bei der Eingeliederung der Inhaftieren
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorurteile gegenüber dem Strafvollzug abbauen

Arbeitsweise:

  • Regelmässige Teilnahme an der Anstaltskonferenz
  • Regelmässige Gespräche mit der Anstaltsleitung
  • Zusammenarbeit mit Anstaltsleitung und Bediensteten
  • Besichtigung aller Bereiche in der Anstalt
  • Regelmässige Sprechstunde für Insassen und Bedienstete
  • Regelmässige Gespräche mit der Insassenvertretung
  • Unüberwachter schriftlicher Verkehr mit Inhaftierten
  • Pflicht zur Verschwiegenheit

 

 

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