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Allgemeiner Vollzugsdienst (AVD):

Die Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes haben auf die Gefangenen behandlerisch und erzieherisch einzuwirken. Sie bringen, auch aufgrund ihrer meist vorangegangenen anderen beruflichen Tätigkeit,  die erforderderliche Lebenserfahrung hierfür mit. Der tägliche Umgang der Beamten des AVD mit den Gefangenen prädestiniert diese Berufsgruppe zur alltäglichen behandlerischen Arbeit mit diesen Gefangenen. Er arbeitet auch eng mit den anderen Berufsgruppen zusammen und nimmt auf die Gestaltung des Vollzugsplanes des einzelnen Gefangenen durch seinen täglichen Umgang mit diesem und der Teilnahme an der zuständigen Konferenz großen Einfluss. Die Beamten des AVD sind weiter verantwortlich für die sichere Verwahrung der Gefangenen und für Ordnung und Sicherheit in der Anstalt. Das Ganze geschieht im Schicht- und Wechseldienst. Es wird darauf geachtet, dass die Beamten des AVD sich regelmäßig mit derselben Gruppe von Gefangenen befassen können.

 

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