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Geldeinzahlung im Erwachsenenstrafvollzug

Empfänger für Geldeinzahlung ist immer die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug. Unter "Verwendungszweck" geben Sie bitte Namen, Vornamen und Geburtsdatum des betreffenden Gefangenen ein.

Bankverbindung:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto Nr. 4552107
BLZ 60050101
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)

Für Überweisungen aus dem Ausland

IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600


Hinweis:

Den Strafgefangenen können monatlich bis zu 112,35 € als "Sondergeld 1" überwiesen werden, wobei dieser Zweck sowie die Anstaltskennung AK35 auf der Überweisung unter "Verwendungszweck" anzugeben ist.
Dieses Geld kann der Gefangene für den Einkauf von Nahrungs- und Genußmitteln in der Anstalt verwenden; es ist der Ersatz für die nicht mehr zulässigen Pakete.

Bitte beachten Sie:
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank, bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage.

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