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I. Allgemeine Informationen (Stand: 17.02.2025)
1. Zutrittsvoraussetzungen und Hinweise
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Die Insassen der JVA Heimsheim können persönlichen Besuch (2 Stunden/Monat) empfangen. Die jeweils zugelassene Anzahl an Besucher*innen kann bei der Besuchsabteilung erfragt werden.
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Besucher*innen müssen sich 30 Minuten vor dem Besuch an der Außenwache Torwache einfinden, damit die Kontrollen unter den jeweils erforderlichen Bedingungen durchgeführt werden können. Verspätungen gehen zu Lasten der Besuchszeit. Erscheinen Besucher verspätet zum Besuch, kann der Besuch unter Umständen nicht durchgeführt werden.
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Besucher*innen müssen ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) an der Außenwache vorzeigen. Führerscheine und Krankenversichertenkarten sind keine gültigen Ausweisdokumente.
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Die allgemeine Testpflicht für Besucher*innen vor Betreten der JVA entfällt.
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Sie haben die Möglichkeit an den Automaten der Besuchsabteilung 3 Riegel pro Besuch und pro Person jeweils 1 Flasche Wasser einzukaufen. Eine persönliche Übergabe der Riegel ist nicht zulässig.
2. Besuchszeiten:
· Montag:
1. 13:00 Uhr – 16:30 Uhr
2. 18:15 Uhr - 20:30 Uhr
· Dienstag:
1. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
2. 12:30 Uhr - 16:30 Uhr
· Mittwoch:
1. 07:00 Uhr - 11:00 Uhr
2. 12:30 Uhr - 14:30 Uhr
· Donnerstag: „Skype Besuche“
1. 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
2. 12:30 Uhr – 14:30 Uhr
· Freitag - Besuchsmöglichkeit nur für Behördenvertreter*innen und Rechtsanwält*innen
1. 07:00 Uhr – 11:30 Uhr
2. 12:30 Uhr – 14:45 Uhr
· Samstag und Sonntag: (nur an jedem 1. Wochenende im Monat)
1. 08:00 Uhr – 11:30 Uhr
2. 12:30 Uhr – 14:45 Uhr
Besuchstermine können unter der Rufnummer 07033-3001-230 mit der Besuchsabteilung vereinbart werden, sofern entsprechende Besuche genehmigt sind.
3. Besuchserlaubnis:
Sie müssen vor dem Besuch als Besucher*in eingetragen und zum Besuch zugelassen worden sein.
Hinweis: Die Zulassung e. Besucher*in kann nur durch den Insassen beantragt werden
4. Besuchsdauer und Besuchsmöglichkeiten:
- 2 Stunden/Monat Präsenzbesuch oder
- 1 Stunde Präsenzbesuch / 1 X 45 Minuten Skype „Besuch“ oder
- 2 x 45 Minuten Skype „Besuch“/Monat, sofern kein Regelbesuch/Präsenzbesuch empfangen werden kann
II. Besuche von Rechtsanwält*innen
Besuche von Rechtsanwälte*innen finden von Montag bis Freitag zu den üblichen Besuchszeiten statt und müssen grundsätzlich mindestens am Vortag terminiert werden.
Termine können nur telefonisch vereinbart werden zu den genannten Besuchszeiten!
Es können nur Präsenzbesuche vereinbart werden.
III. Skype Kontaktmöglichkeiten („Besuche“)
Auf die Durchführung einer Kontaktmöglichkeit über Skype besteht kein (gesetzlicher) Anspruch. Zudem ist die Kontaktaufnahme abhängig von den jeweils vorhandenen Kapazitäten und technischen Möglichkeiten. Das Angebot kann jederzeit eingestellt oder geändert werden. Es wird weiterhin angestrebt, Skype-Kontaktmöglichkeiten im oben genannten Umfang zu ermöglichen.
1. Welcher Personenkreis kann zugelassen werden?
Jeder Insasse kann grundsätzlich von jeder genehmigten Person einen Kontakt per Skype erhalten, wobei sich der Insasse in der
Besuchsabteilung aufhält und dort überwacht wird. Pro Kontakt können maximal drei Personen zugelassen werden. Für eine
Kontaktmöglichkeiten („Skype-„Besuch“) Besuche bedarf es folgender Unterlagen vorab per E-Mail:
a. Kopie eines Ausweisdokuments für jeden Besucher/jede Besucherin, z.B. Personalausweis oder Reisepass (Führerschein, Krankenkassenkarte o.ä. ist nicht zulässig)
b. ausgefüllte Datenschutzerklärung (als Download auf der Homepage)
c. Skype-Name (nach Möglichkeit mit CID-Nummer)
2. Wie bekomme ich einen Termin?
Jede Terminvergabe erfolgt nur durch Kontaktaufnahme der Besucher*in. Termine für Skype-Besuche können Sie ausschließlich nach Zusendung der benötigten Unterlagen per E-Mail an: Besuch-H@jvaheimsheim.justiz.bwl.de erhalten.
Sie erhalten dann einen Besuchstermin für den Videobesuch von der Besuchsabteilung zugeteilt. Eine telefonische Vereinbarung von Skype-Terminen sowie die Vereinbarung durch den Gefangenen selbst sind nicht möglich. Skype-Termine können grundsätzlich nur donnerstags vergeben werden.
3. Wie läuft ein Skype-Termin ab?
Zum vereinbarten Termin werden Sie auf Ihrem Skype-Account angerufen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie eine gute Internetverbindung
haben. Der Besuch kann nur durchgeführt werden, wenn eine stabile Video-und Audioverbindung zustande kommt. Versuchen Sie bitte nicht
selbstständig eine Verbindung herzustellen. Sobald Sie den Besuchsbeamten sehen, halten Sie bitte Ihre Ausweise in die Kamera und
befolgen Sie die Anweisungen des Beamten. Anschließend holt der Beamte den Gefangenen in den Raum. Nach Ablauf der Besuchszeit (in der
Regel 45 Minuten) oder sofern der Besuch abgebrochen werden muss, beendet der Besuchsbeamte die Verbindung.
4. Was ist noch zu beachten?
Während des Skype-„Besuchs“ dürfen nur die angemeldeten und genehmigten Personen anwesend sein. Eine Zuwiderhandlung
führt zum sofortigen Besuchsabbruch. Ebenso können Besuche abgebrochen werden, wenn die Sicherheit und Ordnung gefährdet
sind. Entkleidungen vor dem Monitor oder dergleichen sind nicht zulässig. Sollte nach mehrmaligen Versuchen keine Verbindung zustande
kommen, kann der Skype Besuch nicht durchgeführt werden.
IV. Kontrollen und Sicherheit:
Besucher*innen werden durchsucht.
Nicht erlaubte Gegenstände sind in den vorgesehenen Schließfächern im Besucherwarteraum einzuschließen.
Wichtig:
Besuche können verboten werden, wenn etwa die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist; als milderes Mittel kann auch
angeordnet werden, dass Besuche nur noch im Besucherraum mit Trennscheibe zulässig sind. Das Einbringen, sowie die (versuchte)
Übergabe unerlaubter Gegenstände stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (§115 OwiG). Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden
zur Anzeige gebracht.
V. Rauchverbot:
Im Besuchsraum ist das Rauchen verboten.
VI. VI. Sonderbesuche:
Sonderbesuche können nur zugelassen werden,
1. wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern oder
2. persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die nicht vom Gefangenen schriftlich erledigt, durch Dritte wahrgenommen oder bis zur Entlassung des Gefangenen aufgeschoben werden können.
3. Die Genehmigung hierfür erteilen die Fachdienste. Die Anmeldung hierfür obliegt den Fachdiensten und ist vorab anzumelden.
VII. Datenschutz
Die erforderlichen Aushänge und Informationen zum Datenschutz befinden sich an der Außenwache der JVA Heimsheim. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die JVA Heimsheim finden sich auch hier im Internet .
Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform versandt.
