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Offener Vollzug in der Außenstelle Ludwigsburg
Die Außenstelle Ludwigsburg der Justizvollzugsanstalt Heimsheim ist eine Einrichtung des offenen Vollzugs gem. § 7
Abs. 1 JVollzGB III
Eine Einrichtung des offenen Vollzugs unterscheidet sich von herkömmlichen Gefängnissen dadurch, dass keine Mauern und
Gitter das sind, die erforderlich sind, um eine Flucht der Gefangenen, die dort untergebracht sind, zu verhindern. Bei den
Strafgefangenen, die in einer solchen Einrichtung untergebracht sind, besteht keine Missbrauchsgefahr, also die Gefahr der Begehung
erneuter Straftaten. In die Außenstelle Ludwigsburg kommen Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt Heimsheim, einer Einrichtung des
geschlossenen Vollzugs, wenn die dortigen Betreuerteams feststellen, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung im offenen
Vollzug gegeben sind. In der Regel sind die Gefangenen, die in der Außenstelle Ludwigsburg untergebracht sind, Freigänger, d.h.,
ihr Arbeitsentgelt der Justizvollzugsanstalt und nicht dem privaten Konto des Freigängers überwiesen wird. Daher kann der
Vollzug dann einen Verwendungsplan erstellen, dem u.A. die Regulierung von Schulden, die aus Straftaten entstanden sind, vorgenommen
wird.
Es können aber auch Strafgefangene aus anderen Justizvollzugsanstalten im Lande Baden-Württemberg in die Außenstelle
Ludwigsburg verlegt werden, wenn sie als Freigänger im Großraum Stuttgart einen Arbeitsplatz haben.