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Pakete im Erwachsenenstrafvollzug (§ 28 bs. 1 JVollGB III)
Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Erlaubnis.
Pakete im Erwachsenenstrafvollzug (§ 28 bs. 1 JVollGB III)
Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Erlaubnis.