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Geldeinzahlung im Jugendstrafvollzug

Empfänger für Geldeinzahlung ist immer die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug.
Unter "Verwendungszweck" geben Sie bitte Namen, Vornamen und Geburtsdatum des betreffenden Gefangenen an.

Bankverbindung:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto Nr. 4552107
BLZ 60050101
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)

Für Überweisungen aus dem Ausland

IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600

Hinweis:

Den Jugendstrafgefangenen können monatlich bis zu 49,00€ als "Sondergeld 1" überwiesen werden, wobei dieser Zweck sowie die Anstaltskennung AK35 auf der Überweisung unter "Verwendungszweck" anzugeben ist.
Dieses Geld kann der Gefangene für den Einkauf von Nahrungs- und Genußmittel in der Anstalt verwenden; es ist der Ersatz für die nicht mehr zulässigen Pakete.

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