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Geldeinzahlung im Jugendstrafvollzug
Empfänger für Geldeinzahlung ist immer die Zentrale
Zahlstelle Justizvollzug.
Unter "Verwendungszweck" geben Sie bitte Namen, Vornamen und
Geburtsdatum des betreffenden Gefangenen an.
Bankverbindung:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto Nr. 4552107
BLZ 60050101
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)
Für Überweisungen aus dem Ausland
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Hinweis:
Den Jugendstrafgefangenen können monatlich bis zu
49,00€ als "Sondergeld 1" überwiesen werden, wobei dieser
Zweck sowie die Anstaltskennung AK35 auf der Überweisung unter
"Verwendungszweck" anzugeben ist.
Dieses Geld kann der Gefangene für den Einkauf von Nahrungs-
und Genußmittel in der Anstalt verwenden; es ist der Ersatz
für die nicht mehr zulässigen Pakete.