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Pakete im Jugendstrafvollzug (§ 26 JVollzGB IV)
Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Zustimmung.
Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Zustimmung.