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Informationen für Selbststeller

Wenn Sie vom Gericht eine Ladung zum Strafantritt in der JVA Heimsheim erhalten haben, stellt sich für Sie die Frage, was Sie alles zum Strafantritt mitbringen dürfen. Zur Beantwortung dieser Frage und zur Erleichterung des Beginns Ihrer Haftzeit ist nachfolgend aufgeführt, welche Gegenstände Sie mitbringen dürfen und Ihnen ausgehändigt werden.

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  • Stellen Sie sich möglichst am Vormittag an der Torwache der JVA Heimsheim, Mittelberg 1.
  • Bringen Sie zum Strafantritt die Ladung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) mit.
  • Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmittel zum Strafantritt erscheinen.
  • Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zur JVA Heimsheim zu bezahlen, können Sie sich auch gerne bei der nächstgelegenen JVA melden. Diese wird veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden.

1. Bekleidung und Wäsche

  • mind.6, max. 12 Unterhosen
  • mind. 6, max. 12 Socken
  • mind. 6, max. 12 Unterhemden oder Shirts ohne Kragen (keine Poloshirts)
  • 2 Schlafanzüge
  • 2 Trainingsanzüge ohne Kapuze und aufgesetzten Taschen
  • 2 Sweatshirts (keine Wollpullover, Kapuzenpullover oder Fleecepullover)
  • 2 kurze Sporthosen (ohne aufgesetzte Taschen)
  • 1 Paar Hausschuhe
  • 1 Garnitur Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)

Voraussetzungen:

    • Zur Vorbereitung Ihrer Entlassung halten wir einen Satz Ihrer Bekleidung zurück. Diese wird auf der Kammer bis zum Entlasstag verwahrt.
    • Ist die Voraussetzung erfüllt, können Sie Ihre Sportbekleidung und Unterwäsche tragen und mit in den Haftraum nehmen.
    • Kann die Voraussetzung nicht erfüllt werden, werden Sie mit Anstaltskleidung ausgestattet.

Die Arbeitskleidung wird Ihnen von der Anstalt zur Verfügung gestellt.

2. Elektrische Geräte

  • dürfen nicht in die JVA eingebracht werden.
  • sie sind nur über die Vermittlung der JVA erhältlich
  • Radio- und TV-Geräte erhalten Sie auf Mietbasis über die JVA

3. Schmuck

  • 1 Ohrschmuck  (max. Wert 200 EURO)
  • 1 Armbanduhr  (max. Wert 200 EURO)
  • 1 Ehering
  • 1 Halskette oder 1 Armband, keine Panzerkette (max. Wert 200 EURO)

4. Sonstiges

  • Brillen (keine Sonnenbrillen), orthopädische Hilfsmittel sowie notwendige ärztlich verordnete Arzneimittel
  • 40 Fotos (keine Polaroidaufnahmen)
  • religiöse Gegenstände (in angemessenen Umfang und Größe)
  • Bargeld für Zugangseinkauf und Zugangstabak

5. Hinweise

Weitere Gegenstände bitten wir nicht mitzubringen, da diese eingelagert werden oder ggf. auf Ihre Kosten aus der JVA verbracht werden müssen.

Dies gilt insbesondere für alle Arten von Nahrungs- und Genussmittel.