Ab dem 1. März 2026 monatlich 111,00 € für Straf- und Untersuchungsgefangene und ist für den Einkauf
verwendbar.
Auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung seitens der Vollzugsanstalt darf sich der Inhaftierte Sondergeld 2 einzahlen lassen.
Das Sondergeld 2 ist zweckgebunden für Maßnahmen der Eingliederung (z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aus- und
Fortbildung).
Möchten Sie dem Inhaftierten Geld zukommen lassen, zahlen Sie es bitte auf folgendes Konto ein
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN: DE25 6005 0101 0004 5521 07 (Baden-Württembergische Bank )
BIC/SWIFT-Code: SOLADEST600
Verwendungszweck: AK35 - Nachname, Vorname - Geburtsdatum
Die Einzahlung steht dem Inhaftierten erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Dies ist i.d.R. etwa 3 Werktage ab Einzahlung.