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Paktempfang

Pakete im Erwachsenenstrafvollzug (§ 28 bs. 1 JVollGB III)

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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.

Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln sind ausgeschlossen.

Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Erlaubnis.