Ein Ehrenamt in der Bewährungshilfe.
Wer? Was? Wie?
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen werden bei uns durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später
Rückhalt bei ihrer Teamleitung. Sie betreuen maximal fünf Klient*innen parallel und setzen zu Gunsten ihrer Klient*innen
persönliche Stärken und Kenntnisse ein. Melden Sie sich noch heute und wir informieren Sie unverbindlich!
Wir suchen Sie in Tuttlingen, Villingen-Schwenningen und Rottweil!
Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne unter
Lorenz-Bock-Straße 5, 78628 Rottweil
Wir suchen Sie für das Team in Rastatt!
Infoabend für Interessierte:
Donnerstag: 21. März 2024,
17.30 Uhr - 20 Uhr
- Rheinstraße 237, 76532 Baden-Baden
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne
Benedikt Karle
E-Mail:
benedikt.karle@bgbw.bwl.de
Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt innerhalb der BGBW besondere Wertschätzung und
Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener
Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven
Opferschutz.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen betreuen zwei bis maximal fünf Klient*innen parallel. Sie setzen zu Gunsten ihrer
Klient*innen persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie verfügen
oftmals über ein örtliches Kontaktnetzwerk und können gezielt regional vermitteln. Ihre Aufgabe ist von hoher
Eigenverantwortung geprägt. Sie sind, wie auch unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden, zur Einhaltung von Qualitätsstandards
verpflichtet.
Häufige Fragen
Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann die oder der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Diese haben sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel ist es, dass Klient*innen keine neuen Straftaten begehen. Die Bewährungshilfe unterstützt Klient*innen dabei, Lösungswege für deren soziale und/oder wirtschaftliche Probleme zu finden.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrer Teamleitung, einer hauptamtlichen Bewährungshelferin oder einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Die BGBW betraut ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen nur mit Fällen, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen und keinen Gewissenskonflikt hervorrufen.
Bestimmte Fälle werden ausschließlich von Hauptamtlichen betreut - zum Beispiel Klient*innen, die wegen eines Sexual- oder schweren Gewaltdelkits verurteilt wurden.
Sie sind unsere ideale Ehrenamtskandidatin/unser idealer Ehramtkandidat, wenn Sie:
- mindestens 21 Jahre alt sind und ein gesichertes Leben führen, das Ihnen Rückhalt gibt.
- über genügend Zeit und Interesse verfügen, sich intensiv mit den Belangen einer Klientin oder eines Klienten auseinanderzusetzen.
- über gute PC-Kenntnisse verfügen.
- Zuversicht haben, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann.
- Probleme der Klientin oder des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen.
- Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen mitbringen.
- Ihr Ehrenamt mit realistischem Enthusiasmus ausüben und sich dessen bewusst sind, dass Veränderungen Zeit benötigen.
Laura-Kim Schneider Ehrenamtskoordination
Rosenbergstraße 122
70193 Stuttgart