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Datum: 06.10.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 3290/26

Urteil:

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.03.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Der Wert des Streitgenstands wird auf 6.000 EUR festgesetzt.