Datum: 02.07.2026
Aktenzeichen: 30 Ga 22/26
Urteil
1. Die Verfügungsklage wird abgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 5616,- € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.