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Datum: 01.07.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 8157/25

Urteil

1. Die beklagte Partei wird verurteilt, die schriftliche Abmahnung vom 11.02.2025 sowie vom 21.08.2025 aus der Personalakte der Klägerpartei zu entfernen und zu vernichten.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert wird auf 8.590,26 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.